Ein Bauantrag, bzw. unter bestimmten planungsrechtlichen Voraussetzungen
eine Bauanzeige, muss in Niedersachsen gestellt werden, wenn der
Wintergarten ständig beheizbar ist (z.B. mittels eines stationären, an
die Hausheizung angeschlossenen Heizkörpers). Er gilt dann als
Wohnraumerweiterung, und zwar auch in steuerlicher Hinsicht: Der
Einheitswert des Hauses und damit auch die Grundsteuer steigen.
In anderen Bundesländern muss ein Bauantrag auch schon gestellt werden,
wenn der Wintergarten auf Betonfundamente gegründet wird - Einzelheiten
nennt das zuständige Bauamt bei der Stadt oder beim Landkreis.
Für die Erstellung der Bauantragsunterlagen wird eine
Bauvorlageberechtigung vorausgesetzt. Diese haben z.B. Architekten,
aber auch Handwerksmeister des Bauhauptgewerbes.
Dem Bauantrag muss in Niedersachsen grundsätzlich ein
Tragfähigkeitsnachweis beigefügt werden. Auch hierfür gibt es eine
Vorlageberechtigung, über die z.B. Bauingenieure mit entsprechender
Ausbildung (Statiker) verfügen. Eine statische Berechnung sollte aber
zur Sicherheit auch durchgeführt werden, wenn kein Bauantrag gestellt
wird.
Da die Aussteifung gegen Winddruck und -sog nicht im Wand- bzw.
Dachaufbau versteckt werden kann wie beim Hausbau und da andererseits
die Glasflächen dafür rechnerisch nicht berücksichtigt werden dürfen,
müssen hier elegante Lösungen, z.B. mit Aussteifungen in der Dachebene
aus dünnem Edelstahlseil, gesucht werden.
